AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 30.09.2021)

Anmeldung

Ab dem 01.02.2014 gilt ein standardisiertes, europaweit einheitliches bargeldloses Zahlungssystem (SEPA-Lastschriftverfahren). Wir ziehen die Gebühren unter Ihrer persönlichen SEPA-Mandatsreferenznummer (Kunden-/Mitgliedsnummer) zu den vereinbarten Terminen von Ihrem Konto ein.

Gläubiger-Identifikationsnummer:  DE06WTB00000637442

Barzahlung ist nicht möglich.

Die Kursbeiträge werden zum ersten Kurstag des jeweiligen Kurshalbjahres eingezogen bzw. bei späterer Einschreibung bei Anmeldung fällig. Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung. Für Lastschriften, die von der Bank nicht eingelöst werden, müssen wir Ihnen die Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zusätzlich berechnen.

Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Sollte der Kurs belegt sein oder nicht stattfinden, werden Sie vom Sport- und Gesundheitszentrum zeitnah informiert.

Kursgebühren / Eintritt
Die Kursgebühren sind so kalkuliert, dass durch besondere Umstände (Schneechaos, Streik, kurzfristige Schließung, kurzfristiger Ausfall einer Kursleitung u.ä.) zwei Stunden pro Halbjahr ausfallen können. 

Die Teilnahme am Kurs berechtigt nicht zum Eintritt in das Hallenbad. Hierfür ist eine gesonderte Eintrittskarte zu den gültigen Tarifen am Kassenautomaten zu erwerben.

Für einige Kurse wird eine Automaten-Karte benötigt. Diese Karte wird zur ersten Kursstunde ausgegeben. Nach Ablauf des Kurses muss die Karte zurück gegeben werden.
Zusätzlich muss ein Pfand 5,00€ hinterlegt werden.

Teilnehmer/innenzahl
Alle Kurse erfordern grundsätzlich eine kalkulierte Mindestteilnehmer/innenzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht, erhalten Sie bereits eingezogene Kursgebühren voll erstattet.Ggfs. behält sich das SGZ vor, thematisch gleiche Kurse bei nicht vollständiger Teilnehmerzahl zusammenzulegen.


Durchführung / Programmänderung
Orts- und Zeitangaben sollten eingehalten werden. Änderungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus unumgänglichen Gründen andere als im Programm ausgedruckte Trainer/innen einsetzen. Es kann kein Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter/in, respektive auf dedizierte Einsatzorte gestellt werden.

Betriebsfremde, von außen herbeigeführte bzw. unvorhersehbare Ereignisse, z.B. höhere Gewalt, Pandemien, o. vglb.

Im Falle von o.a. Ereignissen, behält sich das SGZ die Durchführung von Onlinekursen, ggfs. Hybridkursen vor. In diesem Fall werden die Kursgebühren nicht erstattet.

Nutzung von Übungsstätten
Alle Übungsstätten sind nur mit sauberen Sportschuhen, die eine nicht färbende Sohle haben, zu betreten.

Rücktritt / Gebührenerstattung
bei Kursausfall
Bei Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte  Kursgebühren voll erstattet. Dies gilt für Kurse, die in der Gänze nicht stattfinden können.

vor Kursbeginn
In begründeten Fällen können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 15.00 Euro  bis zu zwei Wochen
vor Kursbeginn mit schriftlicher Mitteilung an uns noch von der Teilnahme zurücktreten.
Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Kursgebühr fällig.

Gebührenerstattung bei Erkrankung
Bei Erkrankung besteht nur die Möglichkeit sich gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes vom Kurs
abzumelden. Es erfolgt eine Erstattung der Kursgebühren ab Eingangsdatum des Attestes in der
Geschäftsstelle des SGZ Werden, abzüglich 10,00 Euro Verwaltungsgebühren.
Eine Erstattung 
einzelner Stunden oder einiger Wochen während des Kurses ist nicht möglich.

bei Stundenausfall
Ausgefallene Stunden können nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht nicht.

Kurswechsel / Umbuchung
Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung in einen anderen Kurs wechseln möchten, berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro. Der Kurswechsel muss mit der Geschäftsstelle des SGZ abgesprochen werden.

Ermäßigung
Mitglieder des Werdener Turnerbundes e.V. erhalten nach schriftlicher Bestätigung (via E-Mail oder Brief) an das SGZ Werden, eine Ermäßigung von ca. 10 % auf die Angebote des Sport- und Gesundheitszentrums (ausgenommen sind Kinderschwimmkurse).

Jeder Kursteilnehmer hat die Möglichkeit den gewünschten Kurs als Abonnement zu buchen, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Sofern der Kurs als Abonnement gebucht wurde, bleiben Kursteilnehmer fortlaufend in dem Kurs, bis dieser vom Kursteilnehmer schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist für das Abonnement beträgt 4 Wochen vor Kursende.

Schüler und Studenten bis 25 Jahren erhalten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von ca.10% auf die Kursgebühr, ausgenommen sind Schwimmkurse.

Es wird jedoch nur eine Ermäßigung gewährt!!!

Quereinsteiger nach Beginn des Kurses
Ein Quereinstieg in nicht ausgebuchte Kurse ist nach Absprache möglich. Die Kursgebühren werden ab der dritten Woche anteilig berechnet.

Versicherung
Es besteht für alle Kurse im Rahmen des Sportversicherungsvertrages Versicherungsschutz; Wegeunfälle sind ausgeschlossen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen, keine Wertsachen, Schlüssel, Geld oder Handys in den Umkleideräumen zu lassen.

Aufsichtspficht
Wir weisen darauf hin, dass die Aufsichtspflicht der Kursleiter erst in der Turn- bzw. Schwimmhalle beginnt.

Kursfreie Tage und Ferien

Gesetzliche Feiertage und während unserer Betriebsferien

Rechnungen
Rechnungen über die gezahlten Kursgebühren erhalten Sie auf Wunsch in der Geschäftsstelle. Teilnahmebescheinigungen stellen wir nicht mehr aus.

Hinweis
Da alle Teilnehmer, die bereits im Kurs sind, sich vorrangig für den gleichen Kurs wieder anmelden können, weisen wir darauf hin, dass in einigen Kursen jeweils nur einige wenige Kursplätze frei werden.